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Beitragszuschüsse der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes zur Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer

Marburger, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 6 · S. 212 bis 215

Dokument
134168
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Marburger, H.;
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
212 bis 215
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Sozialversicherung wird in erster Linie durch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Das gilt für alle Bereiche. Allerdings ist zu beachten, dass in der Krankenund Pflege Versicherung Personen wegen der Höhe ihrer beitragspflichtigen Einnahmen nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen. Sie müssen allein für ihre Ver-sicherung sorgen, haben aber unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Beitragszuschüsse ihrer Arbeitgeber. Eine ähnliche Situation gibt es auch in der Rentenversicherung.

Schlagworte

ARBEITGEBER KRANKENVERSICHERUNG ARBEITNEHMER KRANKENKASSE PFLEGEVERSICHERUNG PRIVAT VERSICHERUNG PERSONEN HÖHE FAMILIENSTAND ES BUNDESREGIERUNG ZEIT EHE ARBEIT RECHTSPRECHUNG