CareLit Fachartikel
Beitragszuschüsse der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes zur Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer
Marburger, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 6 · S. 212 bis 215
Dokument
134168
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Sozialversicherung wird in erster Linie durch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Das gilt für alle Bereiche. Allerdings ist zu beachten, dass in der Krankenund Pflege Versicherung Personen wegen der Höhe ihrer beitragspflichtigen Einnahmen nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen. Sie müssen allein für ihre Ver-sicherung sorgen, haben aber unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Beitragszuschüsse ihrer Arbeitgeber. Eine ähnliche Situation gibt es auch in der Rentenversicherung.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KRANKENVERSICHERUNG
ARBEITNEHMER
KRANKENKASSE
PFLEGEVERSICHERUNG
PRIVAT
VERSICHERUNG
PERSONEN
HÖHE
FAMILIENSTAND
ES
BUNDESREGIERUNG
ZEIT
EHE
ARBEIT
RECHTSPRECHUNG