Verdrängungswirkung von Mitbestimmungstatbeständen gegenüber Mitwirkungstatbeständen
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 6 · S. 216 bis 220
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 18. Juli 2007 schlössen die Charite - Universitätsmedizin Berlin und der Marburger Bund, Landesverband Berlin/Brandenburg, den Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an der Charite - Universitätsmedizin Berlin (im folgenden „TVÄrzte) ab und setzten ihn mit Wirkung zum 1. Juli 2007 in Kraft. Nach seinem § 1 Abs. 1 Satz 1 gilt der TV-Ärzte für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte; ferner gilt er nach § 1 Abs. 1 Satz 2 für nicht-ärztliche Wissenschaftler, die überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen. § 12 TV-Ärzte legt vier verschiedene Entgeltgruppen fest und bestimmt für sie jeweils Ein gruppierungsv…