Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 6 · S. 220 bis 222
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller will geklärt wissen, ob ein Mitbestimmungsrecht gemäß §88 Nr. 7 BlnPersVG nur dann besteht, wenn eine höher zu bewertende Tätigkeit dauerhaft übertragen wird. In diesem Umfang wäre eine Klärung im Rechtsbeschwerdever-fahren nicht erforderlich. Entscheidungserheblich wäre hier unter Zugrundelegung des in der mündlichen Anhörung vor dem Oberverwaltungsgericht aktualisierten Feststellungsantrags lediglich, ob die Verlängerung der zeitlich befristeten Ver-wendung einer Beamtin auf einem höherwertigen Dienstposten, die auf die Krankheit einer anderen Dienstkraft zurückgeht, um weitere drei Monate au…