Mitwirkung bei Versetzung zum Zentralen Personalüberhangmanagement {Stellenpool)
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 6 · S. 222 bis 226
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine „Versetzung zum Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme für den Personalrat ist unwirksam. Das Mitwirkungsrecht aus §84 Abs. 1 PersVC Berlin will dem Personalrat durch ein gesetz-lich geregeltes Beteiligungsverfahren die Möglichkeit eröffnen zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei der mitwirk-ungspflichtigen personellen Einzelmaßnahme zugunsten des betroffenen Beschäftigten die gesetzlichen, tariflichen oder innerdienstlichen Regelungen beachtet und ggf. eine dem Einzelfall gerecht werdende Interessenabwägung vorgenommen hat. Der Beschäftigte kann sich auf die…