CareLit Fachartikel

Mitwirkung bei Versetzung zum Zentralen Personalüberhangmanagement {Stellenpool)

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 6 · S. 222 bis 226

Dokument
134171
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
222 bis 226
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Eine „Versetzung zum Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme für den Personalrat ist unwirksam. Das Mitwirkungsrecht aus §84 Abs. 1 PersVC Berlin will dem Personalrat durch ein gesetz-lich geregeltes Beteiligungsverfahren die Möglichkeit eröffnen zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei der mitwirk-ungspflichtigen personellen Einzelmaßnahme zugunsten des betroffenen Beschäftigten die gesetzlichen, tariflichen oder innerdienstlichen Regelungen beachtet und ggf. eine dem Einzelfall gerecht werdende Interessenabwägung vorgenommen hat. Der Beschäftigte kann sich auf die…

Schlagworte

PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITNEHMER BAT RECHTSPRECHUNG BERLIN ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN SPORT WISSENSCHAFT FORSCHUNG HÄRTE PERSONALAUSWAHL ES EIGNUNG