Einsicht in Gehaltslisten
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 6 · S. 226 bis 229
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit September 2008 streiten die Beteiligten darüber, ob der Antragsteller berechtigt ist, in die nicht anonymisierten Bruttolohnund Gehaltslisten Einsicht zu nehmen. Der Beteiligte bot lediglich die Einsichtnahme in Listen der tariflich Beschäftigten des Vertretungsbereichs des Antragstellers an, die durch Personalnummer und/oder Stellennummer anonymisiert sein sollten und als weitere Daten die tarifliche Eingruppierung und das monatliche Bruttoentgelt enthalten sollten. Eine nähere Prüfung der Daten wollte der Beteiligte nur unter der Voraussetzung zulassen, dass der betroffene Beschäftigte entweder aktiv in d…