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Mitbestimmung bei Ausschreibungsverzicht

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 6 · S. 232 bis 235

Dokument
134173
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
232 bis 235
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Das Absehen von der nach §8 Abs. 1 BBG grundsätzlich erforderlichen Ausschreibung unterliegt auch dann der Mitbestimm-ung, wenn von der in §4 Abs. 3 Nr. 1 BLV geregelten Ausnahme Gebrauch gemacht und Dienstposten durch statusgerechte Umsetzungen besetzt werden sollen. Hieran ändert die vom Bundesministerium für Verkehr 1995 erlassene und die nach-geordneten Behörden bindenden „Richtlinien zur Ausschreibung von Beförderungsposten für Beamte und höherwertigen Dienst-posten für Angestellte nichts.

Schlagworte

MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG BEDARFSPLANUNG PERSONALVERTRETUNG RICHTLINIE SCHREIBEN ES BUNDESREGIERUNG FRAUEN Die Personalvertretung Berlin