CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei Ausschreibungsverzicht
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 6 · S. 232 bis 235
Dokument
134173
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Absehen von der nach §8 Abs. 1 BBG grundsätzlich erforderlichen Ausschreibung unterliegt auch dann der Mitbestimm-ung, wenn von der in §4 Abs. 3 Nr. 1 BLV geregelten Ausnahme Gebrauch gemacht und Dienstposten durch statusgerechte Umsetzungen besetzt werden sollen. Hieran ändert die vom Bundesministerium für Verkehr 1995 erlassene und die nach-geordneten Behörden bindenden „Richtlinien zur Ausschreibung von Beförderungsposten für Beamte und höherwertigen Dienst-posten für Angestellte nichts.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
BEDARFSPLANUNG
PERSONALVERTRETUNG
RICHTLINIE
SCHREIBEN
ES
BUNDESREGIERUNG
FRAUEN
Die Personalvertretung
Berlin