CareLit Fachartikel
Weiterbeschäftigung des Jugend-Vertreters zu geänderten Arbeitsbedingungen
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 6 · S. 235 bis 236
Dokument
134174
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Fällen, in denen der Jugendvertreter (hilfsweise) sein Einverständnis mit der Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen erklärt hat, kann der Schutzzweck des §9 BPersVC es gebieten, dass der öffentliche Arbeitgeber auf derartige Änderungswünsche eingeht. Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendvertreter dem öffentlichen Arbeitgeber frühzeitig zu erkennen gibt, zu welchen abweichenden Arbeitsbedingungen er sich seine Weiterbeschäftigung vorstellt.
Schlagworte
ARBEITGEBER
RECHTSPRECHUNG
VERLETZUNG
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
AUFTRAGSABWICKLUNG
AUSBILDUNG
BEURTEILUNG
Die Personalvertretung
Berlin