CareLit Fachartikel

Weiterbeschäftigung des Jugend-Vertreters zu geänderten Arbeitsbedingungen

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 6 · S. 235 bis 236

Dokument
134174
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
235 bis 236
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

In Fällen, in denen der Jugendvertreter (hilfsweise) sein Einverständnis mit der Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen erklärt hat, kann der Schutzzweck des §9 BPersVC es gebieten, dass der öffentliche Arbeitgeber auf derartige Änderungswünsche eingeht. Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendvertreter dem öffentlichen Arbeitgeber frühzeitig zu erkennen gibt, zu welchen abweichenden Arbeitsbedingungen er sich seine Weiterbeschäftigung vorstellt.

Schlagworte

ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG VERLETZUNG AUFKLÄRUNGSPFLICHT AUFTRAGSABWICKLUNG AUSBILDUNG BEURTEILUNG Die Personalvertretung Berlin