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Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2012 · Heft 5 · S. 318 bis 322

Dokument
134197
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Quaas, M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 29
Seiten
318 bis 322
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Privatkliniken in der Mähe eines Plankrankenhauses ist es seit dem 1. Januar 2012 verboten, höhere Entgelte von den Patienten zu veranlagen, als für das öffentlich geförderte Plankrankenhaus vorgeschrieben. Grund ist der sich mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz geänderte § 17 Absatz 1 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Dies führt im Ergebnis zu einer gesetzlichen Abschaffung der Privatkfinik am Plankrankenhaus, es sei denn, sie entschließt sich zu umfangreichen Strukturveränderungen. Ob die Privatpatientenklinik diesen Eingriff hinnehmen muss, ist eine Verfassungsfrage, Darüber hinaus wirft die neue…

Schlagworte

EINRICHTUNG VERSORGUNGSAUFTRAG KRANKENHAUS RECHT THERAPIE TRÄGERSCHAFT PATIENTEN KRANKENHÄUSER ES GESUNDHEITSWESEN ZEIT WISSENSCHAFT PRAXIS ROLLE HÖHE GYNÄKOLOGIE