GESCHLOSSEN
Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2012 · Heft 5 · S. 318 bis 322
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Privatkliniken in der Mähe eines Plankrankenhauses ist es seit dem 1. Januar 2012 verboten, höhere Entgelte von den Patienten zu veranlagen, als für das öffentlich geförderte Plankrankenhaus vorgeschrieben. Grund ist der sich mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz geänderte § 17 Absatz 1 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Dies führt im Ergebnis zu einer gesetzlichen Abschaffung der Privatkfinik am Plankrankenhaus, es sei denn, sie entschließt sich zu umfangreichen Strukturveränderungen. Ob die Privatpatientenklinik diesen Eingriff hinnehmen muss, ist eine Verfassungsfrage, Darüber hinaus wirft die neue…