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Arztbewertung im Netz erlaubt

Viertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2012 · Heft 5 · S. 42 bis 43

Dokument
134210
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Viertens, A.;
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 15
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Eine Ärztin verlangte vom Betreiber eines Internetportals für Ärztebewertungen, ihre Daten, bestehend aus Name, Adresse-, berufliche Tätigkeit, Gesamtund Einzelbewertungen sowie Kommentaren, zu löschen sowie deren Veröffentlichung zu unterlassen. Das Landgericht (LG) hatte die Klage abgewiesen. Der Ärztin stehe kein Löschungsoder Unterlassungsan-spruch zu, da die nach Paragraf 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bundes-datenschutzgesetzes (BDSG) vorzunehmende Abwäg-ung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Klägerin und dem Grundrecht der Meinungsund Informationsfrei-heit zu einer zulässigen Verwertung de…

Schlagworte

RECHT BAUPLANUNG BUNDESGERICHTSHOF INTERNET URTEIL WETTBEWERB BEURTEILUNG MARKETING ES GESUNDHEIT FURCHT SICHERHEITSMASSNAHMEN ELEMENTE G+G Gesundheit und Gesellschaft Remagen