Arztbewertung im Netz erlaubt
Viertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2012 · Heft 5 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Ärztin verlangte vom Betreiber eines Internetportals für Ärztebewertungen, ihre Daten, bestehend aus Name, Adresse-, berufliche Tätigkeit, Gesamtund Einzelbewertungen sowie Kommentaren, zu löschen sowie deren Veröffentlichung zu unterlassen. Das Landgericht (LG) hatte die Klage abgewiesen. Der Ärztin stehe kein Löschungsoder Unterlassungsan-spruch zu, da die nach Paragraf 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bundes-datenschutzgesetzes (BDSG) vorzunehmende Abwäg-ung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Klägerin und dem Grundrecht der Meinungsund Informationsfrei-heit zu einer zulässigen Verwertung de…