CareLit Fachartikel
Selbstbestimmter Pflegeanspruch
Care Management, Muttenz · 2010 · Heft 2 · S. 6 bis 8
Dokument
134277
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein urteilsfähiger Patient darf jederzeit eine Behandlung ablehnen, auch wenn er sich dadurch selbst schädigt. Dieses sogenannte Abwehrrecht ist durch den Würdeund Autonomieanspruch eines jeden Menschen gegeben. Auf welche Leistungen aber hat ein Patient Anspruch? Und wer entscheidet, wenn der Kranke seinen Willen nicht mehr selber äussern oder Ent-scheide nicht mehr selber fällen kann?
Schlagworte
PFLEGE
MEDIZIN
PATIENT
KRANKE
LEBEN
GESUNDHEITSWESEN
Selber
Urteilsfähiger
Jederzeit
Behandlung
Ablehnen
Dadurch
Selbst
Schädigt
Dieses
Sogenannte