Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist zulässig
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 6 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte der Insolvenzverwalter an sämtliche Mitarbeiter einen Fragebogen heraus-gegeben, in welchem das Geburtsdatum, der Familienstand, die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder sowie das Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten erfragt wurde. Der Mitarbeiter antwortete in den Feldern „Schwerbehinderung und „Gleichstellung jeweils mit „Nein. Nachdem der Insolvenzverwalter mit dem Betriebs-rat der Einrichtung einen Interessenausgleich mit Namensliste und Sozialplan abgeschlossen hatte, sprach er gegenüber dem Mitarbeiter die o…