CareLit Fachartikel
Erweitern Sie Ihr Leistungsspektrum!
Zimmermann, A.; · Heilberufe · 2012 · Heft 6 · S. 44 bis 45
Dokument
134466
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die im Oktober 2011 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Heilkunde-Übertragungsrichtlinie ist am 22. März in Kraft getreten. Damit sind die Voraussetzungen für die Umsetzung von Modellvorhaben geschaffen. Qualifizierte Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste, die an einem Modellvorhaben teilnehmen, erweitern nicht nur das eigene Leistungsspektrum, sondern können so auch neue Kunden gewinnen.
Schlagworte
VEREINBARUNG
PFLEGEHILFSMITTEL
RICHTLINIE
DIABETES MELLITUS
PLANUNG
WIRTSCHAFTLICHKEIT
DEMENZ
HYPERTONIE
INJEKTIONEN
BLUTENTNAHME
BERATUNG
PATIENTEN
HEILBERUFE
KRANKENPFLEGE
GEHSTÜTZEN
BERLIN