CareLit Fachartikel
Risikoselektion der AOK ist rechtswidrig
Schleicher, F.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 5 · S. 6
Dokument
134504
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenkasse AOK darf im Rahmen der Transparenzberichterstattung keine von ihr selbst definierten Rjsikokriterien und erklärende Warnhinweise für Pflegeheime ins Internet stellen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) bereits im vergangenen Jahr entschieden und jetzt in einem aktuellen Urteil bekräftigt.
Schlagworte
INTERNET
BETREUUNG
ESSEN
STATIONÄR
TELEFON
URTEIL
PFLEGEHEIME
Care konkret
Hannover