CareLit Fachartikel

Die Beratungshoheit bleibt auch künftig bei den Pflegekassen

Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 5 · S. 9

Dokument
134508
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 15
Seiten
9
Erschienen: 2012-05-25 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Die Bundesregierung weist als Antwort auf die Anfrage daraufhin, dass auch nach der geplanten Gesetzesänderung die Pflegeberatung primär durch die Pflegekassen zu erfolgen hat. Der Entwurf für das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) sieht aber die Pflicht der Pflegekassen vor, Antragstellern auf Pflegeleistungen einen Beratungstermin anzubieten, der innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung liegen muss. Kann die Pflegekasse dies nicht selbst gewährleisten, hat sie einen Beratungsgutschein anzubieten, der bei einer unabhängigen Beratungsinstitution eingelöst werden kann. Gleich-falls haben die Pflegekassen si…

Schlagworte

BUNDESREGIERUNG AUSBAU KOSTEN BUNDESLÄNDER EHRENAMTLICH ENTSCHEIDUNG ARBEIT BERLIN HÖHE MENSCHEN STÄDTE INTERNET Care konkret Hannover