Die Beratungshoheit bleibt auch künftig bei den Pflegekassen
Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 5 · S. 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesregierung weist als Antwort auf die Anfrage daraufhin, dass auch nach der geplanten Gesetzesänderung die Pflegeberatung primär durch die Pflegekassen zu erfolgen hat. Der Entwurf für das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) sieht aber die Pflicht der Pflegekassen vor, Antragstellern auf Pflegeleistungen einen Beratungstermin anzubieten, der innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung liegen muss. Kann die Pflegekasse dies nicht selbst gewährleisten, hat sie einen Beratungsgutschein anzubieten, der bei einer unabhängigen Beratungsinstitution eingelöst werden kann. Gleich-falls haben die Pflegekassen si…