CareLit Fachartikel

Ablehnung von Beratungshilfe für weitere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nach SCB II; Nichtannahme Verfassungsbeschwerde

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 5 · S. 277 bis 279

Dokument
134558
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
277 bis 279
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Ist aber die Parallelität der Fallgestaltungen offensichtlich und kann die in einem Fall erhaltene Beratung ohne Hindernisse und wesentliche Änderungen auf weitere Fälle übertragen werden, gebietet es das Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit nicht,unbemittelten Rechtsuchenden auch für die Wahrnehmung ihrer Rechte in diesen weiteren, aber parallel gelagerten Fällen BeratungshiLfe zu bewilligen. Denn aus der rechtlichen Beratung eines anderen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft und den dabei entstehenden Dokumenten lassen sich bei mehreren gleich gelagerten Begehren spezifische Rechtskenntnisse ziehen, die au…

Schlagworte

BERATUNG ELTERN WAHRNEHMUNG ENTSCHEIDUNG RECHT HEIZUNG EINKOMMEN NAMEN PERSONEN HÖHE ES RECHTSPRECHUNG SELBSTHILFE KIND MINDERJÄHRIGE UNTERLAGEN