Ablehnung von Beratungshilfe für weitere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nach SCB II; Nichtannahme Verfassungsbeschwerde
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 5 · S. 277 bis 279
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist aber die Parallelität der Fallgestaltungen offensichtlich und kann die in einem Fall erhaltene Beratung ohne Hindernisse und wesentliche Änderungen auf weitere Fälle übertragen werden, gebietet es das Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit nicht,unbemittelten Rechtsuchenden auch für die Wahrnehmung ihrer Rechte in diesen weiteren, aber parallel gelagerten Fällen BeratungshiLfe zu bewilligen. Denn aus der rechtlichen Beratung eines anderen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft und den dabei entstehenden Dokumenten lassen sich bei mehreren gleich gelagerten Begehren spezifische Rechtskenntnisse ziehen, die au…