CareLit Fachartikel

Berechnung von Wohngeld; Zinsen aus Schmerzensgeld als zu berücksichtigendes Einkommen

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 5 · S. 281 bis 284

Dokument
134560
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
281 bis 284
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger beantragte bei der beklagten Stadt die Gewährung von Wohngeld für das Jahr 2009. Für seine Wohnung hatte er eine monatliche Miete einschließlich Nebenkosten in Höhe von 320,00 Euro aufzuwenden. Er bezog eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die monatlich 638,11 Euro betrug. Anfang Januar 2009 wurde ihm wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein Schmerzensgeld in Höhe von 107.500,00 Euro auf der Grundlage einer AbfindungsVereinbarung gezahlt. Der Kläger gab an, dass er Zinseinnahmen aus dem Schmerzensgeld für das Jahr 2009 in Höhe von 2.400,00 Euro erwarte.

Schlagworte

SCHMERZENSGELD WOHNGELD URTEIL RECHTSPRECHUNG KATALOG BUCH EINKOMMEN WOHNUNG HÖHE ES ZEIT EINKOMMENSTEUER FRÜCHTE STEUERN SCHREIBEN PRIVATSPHÄRE