CareLit Fachartikel
Berechnung von Wohngeld; Zinsen aus Schmerzensgeld als zu berücksichtigendes Einkommen
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 5 · S. 281 bis 284
Dokument
134560
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger beantragte bei der beklagten Stadt die Gewährung von Wohngeld für das Jahr 2009. Für seine Wohnung hatte er eine monatliche Miete einschließlich Nebenkosten in Höhe von 320,00 Euro aufzuwenden. Er bezog eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die monatlich 638,11 Euro betrug. Anfang Januar 2009 wurde ihm wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein Schmerzensgeld in Höhe von 107.500,00 Euro auf der Grundlage einer AbfindungsVereinbarung gezahlt. Der Kläger gab an, dass er Zinseinnahmen aus dem Schmerzensgeld für das Jahr 2009 in Höhe von 2.400,00 Euro erwarte.
Schlagworte
SCHMERZENSGELD
WOHNGELD
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
KATALOG
BUCH
EINKOMMEN
WOHNUNG
HÖHE
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