CareLit Fachartikel

Übernahme der Kosten für Gebärdendolmetscher bei Besuch einer Berufsschule; Bundesagentur für Arbeit als zuständiger Rehabilitationsträger; Erstattungsanspruch des Integrationsamts

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 5 · S. 284 bis 287

Dokument
134561
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
284 bis 287
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Bundesagentur für Arbeit hat als zuständiger Rehabilitationsträger die notwendigen Aufwendungen eines Leistungsberechtigten für einen Gebärdendolmetscher, die im Rahmen seiner Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bei einem Besuch der Berufsschule anfallen, zu tragen.

Schlagworte

SOZIALGESETZBUCH BUCH KOSTEN BERUFSAUSBILDUNG REHABILITATIONSTRÄGER HILFE ARBEIT SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG ES HÖHE BEURTEILUNG ARBEITSFÖRDERUNG LEISTUNG REHABILITATION UNTERRICHT