CareLit Fachartikel
Übernahme der Kosten für Gebärdendolmetscher bei Besuch einer Berufsschule; Bundesagentur für Arbeit als zuständiger Rehabilitationsträger; Erstattungsanspruch des Integrationsamts
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 5 · S. 284 bis 287
Dokument
134561
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesagentur für Arbeit hat als zuständiger Rehabilitationsträger die notwendigen Aufwendungen eines Leistungsberechtigten für einen Gebärdendolmetscher, die im Rahmen seiner Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bei einem Besuch der Berufsschule anfallen, zu tragen.
Schlagworte
SOZIALGESETZBUCH
BUCH
KOSTEN
BERUFSAUSBILDUNG
REHABILITATIONSTRÄGER
HILFE
ARBEIT
SCHREIBEN
RECHTSPRECHUNG
ES
HÖHE
BEURTEILUNG
ARBEITSFÖRDERUNG
LEISTUNG
REHABILITATION
UNTERRICHT