Pharma-Parallelimporte: Hintergrund
Bart, T.; · managed care, Neuhausen · 2007 · Heft 11 · S. 27 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Parallelimporte {auch Re-Importe genannt) sind seit langem international bekannt und betreffen die unterschiedlichsten Güter (Kraftfahrzeuge, Bekleidung, Nahrungsund Genussmittel. .. ). Man spricht von Parallelimport, wenn ein durch ein Patent oder Warenzeichen geschütztes Gut auf einem Markt A in Handel gebracht wird, um dann in einem Markt B (manchmal sogar das Ursprungsland, daher der Begriff Re-Import) ohne Erlaubnis des Patentinhabers in Verkehr gebracht zu werden. Der Motor dieses Geschehens ist schnell identifiziert: Ein Preisgefälle zwischen Markt A und B und damit die Möglichkeit von Profit. Überall dor…