CareLit Fachartikel
Zum Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschurz und Lebensmittelsicherheit - BVL - und den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden BVLG 2…
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 124 bis 128
Dokument
134862
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BVL ist zur Überwachung der als Nahrungsergän-zungsmittel angezeigten Produkte und Weitergabe von produktbezogenen Informationen, die auch die Frage ihrer Abgrenzung von Arzneimitteln betreffen, nicht nur berechtigt, sondern ver-pflichtet. Dabei müssen die Informationen grundsätzlich inhaltlich zutreffend (richtige Tatsachen und vertretbare Bewertungen) sowie sachlich formuliert sein.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
ENTSCHEIDUNG
WIRKUNG
DOSIERUNG
NAHRUNGSERGAENZUNG
INFORMATION
LEBENSMITTELSICHERHEIT
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
ARZNEIMITTELÜBERWACHUNG
DEUTSCHLAND
KAPSELN
TABLETTEN
SCHWEIZ
ATEMWEGSINFEKTIONEN
ARTERIEN
IMMUNSYSTEM