CareLit Fachartikel

Zum Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschurz und Lebensmittelsicherheit - BVL - und den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden BVLG 2…

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 124 bis 128

Dokument
134862
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
124 bis 128
Erschienen: 2012-06-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Das BVL ist zur Überwachung der als Nahrungsergän-zungsmittel angezeigten Produkte und Weitergabe von produktbezogenen Informationen, die auch die Frage ihrer Abgrenzung von Arzneimitteln betreffen, nicht nur berechtigt, sondern ver-pflichtet. Dabei müssen die Informationen grundsätzlich inhaltlich zutreffend (richtige Tatsachen und vertretbare Bewertungen) sowie sachlich formuliert sein.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG WIRKUNG DOSIERUNG NAHRUNGSERGAENZUNG INFORMATION LEBENSMITTELSICHERHEIT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL ARZNEIMITTELÜBERWACHUNG DEUTSCHLAND KAPSELN TABLETTEN SCHWEIZ ATEMWEGSINFEKTIONEN ARTERIEN IMMUNSYSTEM