CareLit Fachartikel
Zum Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschurz und Lebensmittelsicherheit - BVL - und den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden BVLG 2…
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 124 bis 128
Dokument
134862
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BVL ist zur Überwachung der als Nahrungsergän-zungsmittel angezeigten Produkte und Weitergabe von produktbezogenen Informationen, die auch die Frage ihrer Abgrenzung von Arzneimitteln betreffen, nicht nur berechtigt, sondern ver-pflichtet. Dabei müssen die Informationen grundsätzlich inhaltlich zutreffend (richtige Tatsachen und vertretbare Bewertungen) sowie sachlich formuliert sein.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
ENTSCHEIDUNG
WIRKUNG
DOSIERUNG
NAHRUNGSERGAENZUNG
INFORMATION
Lebensmittelsicherheit
Lebensmittel und Recht
Frankfurt