CareLit Fachartikel

Zum Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschurz und Lebensmittelsicherheit - BVL - und den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden BVLG 2…

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 124 bis 128

Dokument
134862
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
124 bis 128
Erschienen: 2012-06-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Das BVL ist zur Überwachung der als Nahrungsergän-zungsmittel angezeigten Produkte und Weitergabe von produktbezogenen Informationen, die auch die Frage ihrer Abgrenzung von Arzneimitteln betreffen, nicht nur berechtigt, sondern ver-pflichtet. Dabei müssen die Informationen grundsätzlich inhaltlich zutreffend (richtige Tatsachen und vertretbare Bewertungen) sowie sachlich formuliert sein.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG WIRKUNG DOSIERUNG NAHRUNGSERGAENZUNG INFORMATION Lebensmittelsicherheit Lebensmittel und Recht Frankfurt