Krisensituationen für positive Weichenstellungen nutzen
Weber, M.; · Neue Caritas, Freiburg · 2012 · Heft 6 · S. 9 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DIE INOBHUTNAHME von Kindern und Jugendlichen ist in besonderem Maße in dem für die Kinderund Jugendhilfe kennzeichnenden Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle angesiedelt. Als „andere Aufgabe in der Rechtssystematik befugt und verpflichtet sie das Jugendamt im Rahmen des staatlichen Wächteramtes dazu, Kinder und Jugendliche bei einer dringenden Gefahr für ihr Wohl - gegebenenfalls auch gegen den Willen der Person ensorge-berechtigten und unter Hinzuziehung des Familiengerichts - an einen sicheren Ort zu bringen. Was über die Eingriffsbefugnis manchmal in den Hintergrund gerät, ist die Tatsache, dass § 42 SGB VI…