CareLit Fachartikel
Vergütung von Rufbereitschaft, Überstunden und nicht gewährten Pausen bei Wechselschichtarbeit nach TVöD
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 6 · S. 334 bis 338
Dokument
134908
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verkehrszentrale ist ganzjährig rund um die Uhr mit planmäßig ständig vier Beschäftigten besetzt (Nautiker vom Dienst und drei zugeordnete nautische Assistenten); in der Tagschicht ist außerdem noch der Leiter der Organisationseinheit dort tätig. Nach Dienstplan wird in Wechselschicht gearbeitet. Der Schichtrhythmus beginnt mit zwei Frühschichten (6 bis 14 Uhr), es folgen zwei Spätschichten (14 bis 22 Uhr) und anschließend zwei Nachtschichten (22 bis 6 Uhr). Zusätzlich gehen 20 Minuten je Schichtübergabe in die Vergütungsund Arbeitszeitberechnung ein.
Schlagworte
TVÖD
ARBEITSZEIT
VERGÜTUNG
ARBEITNEHMER
BEREITSCHAFTSDIENST
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
SCHIFFE
ARBEIT
RAUCHEN
AUGE
SCHREIBEN
PRAXIS
ARBEITSLEISTUNG
ES
KLIMA