CareLit Fachartikel

Vergütung von Rufbereitschaft, Überstunden und nicht gewährten Pausen bei Wechselschichtarbeit nach TVöD

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 6 · S. 334 bis 338

Dokument
134908
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
334 bis 338
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Verkehrszentrale ist ganzjährig rund um die Uhr mit planmäßig ständig vier Beschäftigten besetzt (Nautiker vom Dienst und drei zugeordnete nautische Assistenten); in der Tagschicht ist außerdem noch der Leiter der Organisationseinheit dort tätig. Nach Dienstplan wird in Wechselschicht gearbeitet. Der Schichtrhythmus beginnt mit zwei Frühschichten (6 bis 14 Uhr), es folgen zwei Spätschichten (14 bis 22 Uhr) und anschließend zwei Nachtschichten (22 bis 6 Uhr). Zusätzlich gehen 20 Minuten je Schichtübergabe in die Vergütungsund Arbeitszeitberechnung ein.

Schlagworte

TVÖD ARBEITSZEIT VERGÜTUNG ARBEITNEHMER BEREITSCHAFTSDIENST ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG SCHIFFE ARBEIT RAUCHEN AUGE SCHREIBEN PRAXIS ARBEITSLEISTUNG ES KLIMA