CareLit Fachartikel

Überbrückungsbeihilfe (Stationierungsstreitkräfte)

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 6 · S. 346 bis 347

Dokument
134909
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
346 bis 347
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Ein Arbeitnehmer, der nach §4 Ziff. 5a TV SozSich einen grundsätzlich zeitlich unbeschränkten Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe hat, handelt nicht treuwidrig, wenn durch die Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses (22 Stunden wöchentliche Arbeitszeit, Vergütung 500,- EUR brutto) das Entstehen eines vorzeitigen Rentenanspruchs gehindert wird und deshalb der Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nicht nach § 8 Ziff lc TV SozSich endet.

Schlagworte

KIRCHE ARBEITGEBER ARBEITSRECHT ARBEITNEHMER NIEDERSACHSEN WIRKUNG ARBEITSVERHÄLTNIS FREIHEIT RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS Zeitschrift für Tarifrecht München