CareLit Fachartikel
Überbrückungsbeihilfe (Stationierungsstreitkräfte)
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 6 · S. 346 bis 347
Dokument
134909
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitnehmer, der nach §4 Ziff. 5a TV SozSich einen grundsätzlich zeitlich unbeschränkten Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe hat, handelt nicht treuwidrig, wenn durch die Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses (22 Stunden wöchentliche Arbeitszeit, Vergütung 500,- EUR brutto) das Entstehen eines vorzeitigen Rentenanspruchs gehindert wird und deshalb der Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nicht nach § 8 Ziff lc TV SozSich endet.
Schlagworte
KIRCHE
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
ARBEITNEHMER
NIEDERSACHSEN
WIRKUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
FREIHEIT
RECHTSPRECHUNG
VERSTÄNDNIS
Zeitschrift für Tarifrecht
München