Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen
BROSIG, V.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2012 · Heft 6 · S. 12 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bis vor wenigen Jahren konnten die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmen, von weichem Sanitätshaus sie versorgt werden wollten. Hatten sie keinen speziellen Wunsch, konnten Kliniken und niedergelassene Ergotherapeut-lnnen das Sanitätshaus wählen und den Patienten eine wohnortnahe Versorgung bieten. Durch gesetzliche Änderungen kommt es heute vor, dass das gewünschte Sanitätshaus für den Klienten nicht tätig werden darf. Der Beitrag erläutert die Grundlagen dieser und weiterer Entscheidungen des Gesetzgebers und der Krankenkassen rund um die Hilfsmittelversorgung. Sind die Kostenträger priva…