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Die Rechtsprechung des BGH zur Abgrenzung von Funktionsarzneimitteln und Medizinprodukten auf dem Prüfstand des Unionsrechts

Hilbert, P.; Kahl, W.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 5 · S. 177 bis 184

Dokument
134939
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Hilbert, P.; Kahl, W.;
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
177 bis 184
Erschienen: 2012-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten hat in jüngerer Zeit verstärkte Aufmerksamkeit erfahren. Im Fokus der Betrachtungen steht dabei weniger die Abgrenzung von Medizinprodukten zu den Präsentationsarzneimitteln i.S.d. §2 Abs. 1 Nr. 1 AMG, sondern die Abgrenzung von Medizinprodukten zu den Funktionsarzneimitteln i.S.d. §2 Abs. 1 Nr. 2 AMG. Die insoweit einschlägigen gesetzlichen Vorschriften setzen sekundäres Unionsrecht um (II.). Der EuGH hat sich zu der Abgrenzungsfrage bisher noch nicht geäußert (III.). Allerdings hat der BGH in jüngerer Zeit in mehreren Entscheidungen eine eigene Sichtweise z…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF WIRKUNG RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE ARZNEIMITTEL VORSCHRIFTEN ZEIT AUFMERKSAMKEIT ZULASSUNG DEUTSCHLAND SPANIEN THERAPIE BEURTEILUNG ES VERSTÄNDNIS EIGNUNG