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Inverkehrbringen von Biozid-Produkten RL 98/8/EG Art. 2 I Buchst, a)

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 5 · S. 208 bis 211

Dokument
134943
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
208 bis 211
Erschienen: 2012-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

„Die Überprüfung der Kommission hat Unterschiede bei den Regelungen in den Mitgliedstaaten ergeben. Diese Unterschiede stellen Handelshemmnisse nicht nur für Biozid-Produkte, sondern auch für die mit diesen Mitteln behandelten Erzeugnisse dar und beeinträchtigen damit das Funktionieren des Binnenmarktes unmittelbar. Die Kommission hat daher vorgeschlagen, einen Rcgelungsrahmen für das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten zur Verwendung in den Mitgliedstaaten auszuarbeiten, wobei ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt die Voraussetzung bildet. ...

Schlagworte

RICHTLINIE WIRKUNG WASSER RECHTSPRECHUNG RECHT ALTER VIREN PILZE DESINFEKTIONSMITTEL LUFT BERÜHRUNG TOILETTEN ABWASSER BODEN DEUTSCHLAND ALUMINIUMHYDROXID