CareLit Fachartikel
Gesundheit, Hygiene, Lebensund Arzneimittel: Zum Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL - und den für die Lebensmittel…
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 5 · S. 218 bis 223
Dokument
134946
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BVL ist zur Überwachung der als Nahrungsergän-zungsmittel angezeigten Produkte und Weitergabe von produktbezogenen Informationen, die auch die Frage ihrer Abgrenzung von Arzneimitteln betreffen, nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet. Dabei müssen die Informationen grundsätzlich inhaltlich zutreffend (richtige Tatsachen und vertretbare Bewertungen) sowie sachlich formuliert sein.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
ENTSCHEIDUNG
WIRKUNG
URTEIL
DOSIERUNG
GESUNDHEIT
HYGIENE
LEBENSMITTELSICHERHEIT
ARZNEIMITTELÜBERWACHUNG
DEUTSCHLAND
KAPSELN
TABLETTEN
SCHWEIZ
ATEMWEGSINFEKTIONEN
ARTERIEN
IMMUNSYSTEM