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Gesundheit, Hygiene, Lebensund Arzneimittel: Zum Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - BVL - und den für die Lebensmittel…

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 5 · S. 218 bis 223

Dokument
134946
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
218 bis 223
Erschienen: 2012-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das BVL ist zur Überwachung der als Nahrungsergän-zungsmittel angezeigten Produkte und Weitergabe von produktbezogenen Informationen, die auch die Frage ihrer Abgrenzung von Arzneimitteln betreffen, nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet. Dabei müssen die Informationen grundsätzlich inhaltlich zutreffend (richtige Tatsachen und vertretbare Bewertungen) sowie sachlich formuliert sein.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG WIRKUNG URTEIL DOSIERUNG GESUNDHEIT HYGIENE LEBENSMITTELSICHERHEIT ARZNEIMITTELÜBERWACHUNG DEUTSCHLAND KAPSELN TABLETTEN SCHWEIZ ATEMWEGSINFEKTIONEN ARTERIEN IMMUNSYSTEM