CareLit Fachartikel
Abgrenzung Arzneimittel/Genussmittel (E-Zigarette)
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 5 · S. 223 bis 232
Dokument
134947
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die sogenannte E-Zigarettc ist auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel, wenn die enthaltenen Li-quid-Dcpots Nikotin enthalten. Nikotin kann zwar auch ein Arzneistoff sein und als solcher zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden, in der Anwendungsform der E-Zigarettc fehlt es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
GESUNDHEIT
ENTSCHEIDUNG
Pharma Recht
Frankfurt