CareLit Fachartikel

Abgrenzung Arzneimittel/Genussmittel (E-Zigarette)

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 5 · S. 223 bis 232

Dokument
134947
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
223 bis 232
Erschienen: 2012-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die sogenannte E-Zigarettc ist auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel, wenn die enthaltenen Li-quid-Dcpots Nikotin enthalten. Nikotin kann zwar auch ein Arzneistoff sein und als solcher zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden, in der Anwendungsform der E-Zigarettc fehlt es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL URTEIL RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE GESUNDHEIT ENTSCHEIDUNG DEUTSCHLAND FARBE TABAK DAMPF GASE RAUCH RAUCHERENTWÖHNUNGSMITTEL RAUCHEN BLUT RISIKO