CareLit Fachartikel
Abgrenzung Arzneimittel/Genussmittel (E-Zigarette)
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 5 · S. 223 bis 232
Dokument
134947
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die sogenannte E-Zigarettc ist auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel, wenn die enthaltenen Li-quid-Dcpots Nikotin enthalten. Nikotin kann zwar auch ein Arzneistoff sein und als solcher zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden, in der Anwendungsform der E-Zigarettc fehlt es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
GESUNDHEIT
ENTSCHEIDUNG
DEUTSCHLAND
FARBE
TABAK
DAMPF
GASE
RAUCH
RAUCHERENTWÖHNUNGSMITTEL
RAUCHEN
BLUT
RISIKO