CareLit Fachartikel
Befreiung eines Pharma-Unternehmens von Preisabschlagspflichten
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 5 · S. 232 bis 237
Dokument
134948
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Besondere Gründe, die nach § 130a Abs. 4 SGB V zu einem Anspruch auf Befreiung von den Preisabschlägen nach § 130a Abs. 1, Abs. la und 3a SGB V führen, sind auf jeden Fall dann anzunehmen, wenn die Preisabschläge aufgrund einer besonderen Marktsituation die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gefährden würden.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
GESUNDHEIT
BEURTEILUNG
UNTERNEHMEN
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
STEUERN
DEUTSCHLAND
ZULASSUNG
SCHREIBEN
UNTERLAGEN
HÖHE
RISIKO
WAHRSCHEINLICHKEIT
PERSONEN