CareLit Fachartikel

Gerichtliche Genehmigungspraxis und pflegewissenschaftlicher Ansatz bei freiheitsentziehenden Maßnahmen - ein Widerspruch? !

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 6 · S. 95 bis 99

Dokument
134959
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 21
Seiten
95 bis 99
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Eine klagende Krankenkasse hatte dem beklagten Alten heimträger vorgeworfen, dass bei einer Bewohnerin die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) verabsäumt worden sei. Dazu wäre zwar vorab die Einholung eines richterlichen Beschlusses notwendig gewesen, der aber, wie die Klägerin betonte, beim zuständigen örtlichen AG problemlos hätte eingeholt werden können, da dieses Anträge auf Fixierung schwerst-pflegebedürftiger Heimbewohner grds. immer genehmige.

Schlagworte

GESUNDHEIT BAYERN RHEINLAND-PFALZ FIXIERUNG GEWALT BUNDESGERICHTSHOF MEDIZIN DEUTSCHLAND OFFENLEGUNG GESICHT LICHT LEBENSQUALITÄT INTENTION BEOBACHTUNG PERSONEN DOKUMENTATION