CareLit Fachartikel
Gerichtliche Genehmigungspraxis und pflegewissenschaftlicher Ansatz bei freiheitsentziehenden Maßnahmen - ein Widerspruch? !
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 6 · S. 95 bis 99
Dokument
134959
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine klagende Krankenkasse hatte dem beklagten Alten heimträger vorgeworfen, dass bei einer Bewohnerin die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) verabsäumt worden sei. Dazu wäre zwar vorab die Einholung eines richterlichen Beschlusses notwendig gewesen, der aber, wie die Klägerin betonte, beim zuständigen örtlichen AG problemlos hätte eingeholt werden können, da dieses Anträge auf Fixierung schwerst-pflegebedürftiger Heimbewohner grds. immer genehmige.
Schlagworte
GESUNDHEIT
BAYERN
RHEINLAND-PFALZ
FIXIERUNG
GEWALT
BUNDESGERICHTSHOF
MEDIZIN
DEUTSCHLAND
OFFENLEGUNG
GESICHT
LICHT
LEBENSQUALITÄT
INTENTION
BEOBACHTUNG
PERSONEN
DOKUMENTATION