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Unterkunftskosten für volljährige Kinder mit Behinderung im Haushalt der Eltern und das SGB XII Auswirkungen der Entscheidung des BSG vom 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R, S. 120 in di…

Meier, S.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 6 · S. 101 bis 102

Dokument
134961
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Meier, S.;
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 21
Seiten
101 bis 102
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Nach einer Entscheidung des BSG aus dem vergangenen Jahr setzt die Gewährung von Unterkunftskosten nach dem SGB XII einen wirksamen Mietvertrag zwischen dem SGB XII-Leistungsempfänger und seinen Eltern voraus, wenn die Personen in einer Haushallsgemeinschaft leben. Für den Fall, dass das volljährige Kind von seinen Eltern rechtlich betreut wird, hat dies die Folge, dass hier ggf. ein Ergänzungsbe.treuer zu bestellen ist. Aber auch für andere Betreuer ist die Entscheidung von Bedeutung, da sie ggf. einen Mietvertragsabschluss mit den Eltern veranlassen sollten. Aus dieser Entscheidung hat das Sozialamt der Stadt…

Schlagworte

ELTERN ENTSCHEIDUNG HAUSHALT MIETE RECHTSPRECHUNG TELEFON BERLIN PERSONEN KIND KRANKHEIT ZEIT MENSCHEN LEISTUNG EINKOMMEN HEIZUNG HÖHE