Sonderparkfläche für schwerbehinderte Menschen - gültiger Parkausweis - Abschleppkosten
Behindertenrecht, Stuttgart · 2012 · Heft 6 · S. 134 bis 137
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin hatte ihren PKW am frühen Nachmittag des 12. 6. 2008 in der Straße A. in X. auf einer Sonderparkfläche für Schwerbehinderte (ausgeschildert durch Vz 314 mit Zusatzzeichen 1044-10 [Rollstuhlfahrer-symbol]) geparkt. Hinter der Windschutzscheibe lag ein Parkausweis für Behinderte, gültig bis Februar 2008. Auf Veranlassung eines Polizeibediensteten wurde das Fahrzeug abgeschleppt und zum Verwahrplatz A. gebracht. Dort holte es die Klägerin am Abend desselben Tages ab, nachdem sie die mit Bescheid vom 12. 6. 2008 festgesetzte Gebührenforderung in Höhe von 253, 50 Euro beglichen hatte.