Angemessene Ausbildungsvergütung - Irreführung durch Altenpflegeschüler
PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 5 · S. 292 bis 303
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 17 Abs. 1 AltPflG a. F. verpflichtet den Träger der praktischen Ausbildung in der Altenpflege, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, soweit nicht Ansprüche auf Unterhaltsgeld nach dem SGB III oder Übergangsgeld nach den für die berufliche Rehabilitation geltenden Vorschriften bestehen oder andere vergleichbare Geldleistungen aus öf fentlichen Haushalten gewährt werden. Andere vergleichbare Geldleistungen sind Leistungen, die entweder der Umschulung oder der Beseitigung in der Person des Altenpflegeschülers liegender Umstände beim Zugang zum Arbeitsmarkt dienen und die nicht bedarfsabhängig sind, son…