Voraussetzungen der Kostenerhebung für Wiederholungsprüfungen nach § 114 Abs. 5 SGB XI - Altfälle SGB XI § 72, § 73 Abs. 2, § 114 Abs. 5 Satz 2, § 115 Abs. 2; SGB X § 31 Satz 1
PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 5 · S. 310 bis 314
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einführung der Kostenpflicht für Wiederholungsprüfungen durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (BGBl. I 2008, S. 874) zum 01.07.2008 hat zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten von bundesweiter Bedeutung geführt. Bisher standen neben der Frage der rechtlichen Gestalt, in der die Forderung geltend zu machen ist, vor allem die Höhe der Kostenforderungen und die Maßstäbe zu ihrer Bemessung im Streit. Hierzu sind bereits Entscheidungen des SC Darmstadt und des SG Aurich ergangen. Das SG Hannover hatte nun über einen Altfall zu entscheiden, in dem die der Wiederholungsprüfung vorausgegangene Anlassprüfung v…