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Betreten der Wohnung des Betreuten - Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung GG Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 7 Alt. 1, BGB § 1896 BGB, § 1901, 1902, §§ 190…

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 5 · S. 329 bis 337

Dokument
135155
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
329 bis 337
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Bei dem Betreten der Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen handelt es sich um einen hoheitlichen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), da der Betreuer nicht als Privatperson auftritt, sondern kraft staatlicher Ermächti gung eine Aufgabe der öffentlichen Fürsorge wahrnimmt (BVerfGE 10, 302; BVerfGE 58, 208; BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149).

Schlagworte

BETREUUNG ERMÄCHTIGUNG RECHTSPRECHUNG FRAU NAHRUNGSMITTEL SCHLESWIG-HOLSTEIN WOHNUNG PERSONEN PSYCHIATRIE PSYCHOTHERAPIE LEBEN DIEBSTAHL SCHREIBEN RÜCKEN ES GESUNDHEITSZUSTAND