CareLit Fachartikel
Betreten der Wohnung des Betreuten - Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung GG Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 7 Alt. 1, BGB § 1896 BGB, § 1901, 1902, §§ 190…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 5 · S. 329 bis 337
Dokument
135155
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei dem Betreten der Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen handelt es sich um einen hoheitlichen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), da der Betreuer nicht als Privatperson auftritt, sondern kraft staatlicher Ermächti gung eine Aufgabe der öffentlichen Fürsorge wahrnimmt (BVerfGE 10, 302; BVerfGE 58, 208; BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149).
Schlagworte
BETREUUNG
ERMÄCHTIGUNG
RECHTSPRECHUNG
FRAU
NAHRUNGSMITTEL
SCHLESWIG-HOLSTEIN
WOHNUNG
PERSONEN
PSYCHIATRIE
PSYCHOTHERAPIE
LEBEN
DIEBSTAHL
SCHREIBEN
RÜCKEN
ES
GESUNDHEITSZUSTAND