Begründungszwang und Korrekturpflicht von Herstellerabschlägen für Arzneimittel
Gassner, U. M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 248 bis 255
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Da der in § 130a Abs. 1, la SGB V geregelte allgemeine und erhöhte Herstellerrabatt samt Preisrnoratorium nach allgemeiner Auffassung Preisstopps i.S.v. Art. 4 der Richtlinie 89/105/EWG1 (Transparenzrichtlinie) darstellen2, ist die Bundesrepublik Deutschland nach Absatz 1 Satz 1 dieser Bestimmung verpflichtet „mindestens einmal jährlich zu überprüfen, ob ihre Beibehaltung „nach der gesamtwirtschaftlichen Lage ... ohne Änderungen gerechtfertigt ist. § 130a Abs. 4 S. 1 SGBV setzt diese (allgemeine) Überprüfungspflicht um und verpflichtet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), „nach Maßgabe von Art. 4 der Rich…