Heimversorgung und Verblisterung von Arzneimitteln
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 269 bis 272
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereits im Juli 2009 erhielt das Regierungspräsidium Darmstadt von der Heimaufsicht in Rheinland-Pfalz den Hinweis, dass im Seniorenzentrum B. ein Raum an die M.-Apotheke vermietet sei, wo Arzneimittel vcrblistert würden. Mit Schreiben vom 8. September 2009 wies das Regierungspräsidium Darmstadt den Kläger darauf hin, dass nach seiner Auffassung die Verblisterung von Arzneimitteln nicht Gegenstand der Versorgung von Heimbewohnern im Sinne des § 12a Abs. 1 ApoG sein könne. Es handele sich um eine erlaubnisfreie Herstellungstätigkeit, die in den von der Betriebserlaubnis umfassten Räumlichkeiten zu erfolgen habe.…