Zum Parallelimport eines Arzneimittels
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 272 bis 279
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein parallelimportiertes Arzneimittel kann regelmäßig im Einfuhrstaat nicht ohne Veränderung der Verpackung in den Verkehr gebracht werden. Dies würde bei konsequenter Anwendung des § 24 Abs. 2 MarkenG dazu führen, dass sich der Importeur praktisch nie auf Erschöpfung berufen könnte und dadurch der Handel mit Arzneimitteln zwischen den Mitgliedsstaaten praktisch unmöglich gemacht werden würde. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Warenverkehrsfreiheit hat der Europäische Gerichtshof besondere Voraussetzungen aufgestellt, die im Fall des Umverpackcns eines aus einem anderen Mitglicdstaat parallelimpor-t…