Kein Auskunftsanspruch für abgelehnten Stellenbewerber Arbeitsrecht, Gleichbehandlungsgrundsatz, Diskriminierung Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/43/EG, Art. 10 Abs. 1 der Richtl…
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 114 bis 118
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeitsund Beschäftigungsfragen sind dahin gehend ausz…