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Haftung des Vorstandes und Vertrauen auf eingeholten Rechtsrat Haftung des Vorstandes, Schadensersatzpflicht, Verschulden, Rechtsirrtum

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 118 bis 123

Dokument
135187
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
118 bis 123
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der I. AG (im Folgenden: Schuldnerin). Die Beklagten zu 1 und 2 waren Mitglieder des Vorstands, der Beklagte zu 3 war stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schuldnerin. Er war zugleich Partner einer Anwaltskanzlei, die ständige-Beraterin der Schuldnerin war. Das Grundkapital der Schuldnerin von 31. 234. 000 DM war in 15. 617. 150 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktionäre der Schuldnerin beschlossen am 9. Februar 2000 durch Satzungsänderung die Schaffung eines genehmigten Kapitals. Der Vorstand wurde ermächtigt, das Kapital durch Ausgabe…

Schlagworte

URTEIL BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG LEISTUNG BERATUNG RECHT VERTRAUEN OFFENLEGUNG UNTERLAGEN HÖHE SCHADENSERSATZ ZULASSUNG VERTRÄGE RISIKO RECHTSANWÄLTE NAMEN