Haftung des Vorstandes und Vertrauen auf eingeholten Rechtsrat Haftung des Vorstandes, Schadensersatzpflicht, Verschulden, Rechtsirrtum
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 118 bis 123
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der I. AG (im Folgenden: Schuldnerin). Die Beklagten zu 1 und 2 waren Mitglieder des Vorstands, der Beklagte zu 3 war stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schuldnerin. Er war zugleich Partner einer Anwaltskanzlei, die ständige-Beraterin der Schuldnerin war. Das Grundkapital der Schuldnerin von 31. 234. 000 DM war in 15. 617. 150 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktionäre der Schuldnerin beschlossen am 9. Februar 2000 durch Satzungsänderung die Schaffung eines genehmigten Kapitals. Der Vorstand wurde ermächtigt, das Kapital durch Ausgabe…