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Telefonanrufe zur Nachfrage der Kundenzufriedenheit sind geschäftliche Handlungen mit werblichem Charakter Wettbewerbsrecht, unzumutbare Belästigungen

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 6 · S. 123 bis 127

Dokument
135188
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
123 bis 127
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Wegen des Sachverhaltes wird gem. § 540 Abs.l S.l Ziff. 1 ZPO auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen. Danach nimmt der Kläger, ein hierfür hinreichend aktivlegitimierter Verband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, die Beklagte gemäß § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG wegen unzumutbarer Belästigung durch einen Telefonanruf auf Unterlassung und Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten in Anspruch.

Schlagworte

ZUFRIEDENHEIT KUNDE MARKETING BEFRAGUNG EINWILLIGUNG RICHTLINIE CHARAKTER NATUR GESELLSCHAFTEN HÖHE WERBUNG VERHALTEN PIPER BEURTEILUNG PERSONEN FORSCHUNG