Die „ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarztes)*
Wahlers, W.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 7 · S. 244 bis 249
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sowohl der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL) als auch der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) haben in die Eingruppie-rungsmerkmale für Oberärzte1 den auch bisher schon im BAT verwendeten Begriff des „ständigen Vertreters des leitenden Arztes (Chefarztes) in das neue Tarifrecht übernommen, ohne indessen die tarifrechtlichen Merkmale dieses Begriffs näher festzulegen. 2 In den entsprechenden Bestimmungen heißt es lediglich, dass der Facharzt, dem die ständige Vertretung…