CareLit Fachartikel

„Ich bin dann mal weg! Zur anlassbezogenen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Britz, G.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 7 · S. 249 bis 252

Dokument
135211
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Britz, G.;
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
249 bis 252
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Nach §37 Abs. 2 BetrVG1 sind Mitglieder eines Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit „ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen, „wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das BetrVG; sie dürften aber entsprechend auch für die im wesentlichen sachgleiche Regelung der Personal Vertretungsgesetze des Bundes und der Länder (vgl. §46 BPersVG) anwendbar sein, wobei natürlich die speziellen Verpflichtungen der Öffentlichen Verwaltung der Allgemeinheit gegenüber mitzubewerten sind.

Schlagworte

ARBEITGEBER UNTERNEHMEN PERSONALRAT BETRIEB ARBEITSZEIT PROBLEM PRAXIS TELEFON PERSONEN BERATUNG ARBEIT RISIKO VERTRAUEN ZEIT ES BERLIN