Arbeitstherapie - eine Leistung der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation
Kalina, D.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 6 · S. 317 bis 321
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im konkreten Fall gewährte die Krankenkasse einem psychisch Erkrankten teilstationäre Krankenhausbehandlung. Nach Entlassung aus der Krankenbehandlung sollte eine sechsmonatige klinische Arbeitstherapie stattfinden. Diese beantragte das behandelnde Krankenhaus für den Versicherten bei der Krankenkasse (Antrag 1). Die Krankenkasse stellte die vorrangige Leistungspflicht des Rentenversicherungsträgers fest und leitete den Antrag innerhalb von zwei Wochen an diesen weiter. Der Rentenversicherungsträger schickte den Antrag mangels Unterschrift des Versicherten zurück. Über die Krankenkasse erhielt der Rentenversiche…