Personenschaden; Herbeiführung eines VersicherungsfalLs (Schulunfall); Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 6 · S. 329 bis 331
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter Personenschaden sei dabei der Schaden zu verstehen, der den Verletzten in seiner körperlichen Unversehrtheit treffe. Hierunter fielen nicht nur Ansprüche auf Schmerzensgeld, sondern auch solche auf Ersatz der aus der Verletzung folgenden vermögensrechtlichen Nachteile. Der zumindest bedingte Vorsatz des Schädigers müsse sich dabei nicht nur auf die Verletzungshandlung, sondern zusätzlich auf den Verletzungserfolg, also den Eintritt und Umfang des Schadens, beziehen. Der Kläger habe jedoch nicht den Nachweis führen können, dass die Beklagte den Unfall vorsätzlich herbeigeführt oder gar den Verletzungserfolg…