CareLit Fachartikel

Personenschaden; Herbeiführung eines VersicherungsfalLs (Schulunfall); Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 6 · S. 329 bis 331

Dokument
135225
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
329 bis 331
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Unter Personenschaden sei dabei der Schaden zu verstehen, der den Verletzten in seiner körperlichen Unversehrtheit treffe. Hierunter fielen nicht nur Ansprüche auf Schmerzensgeld, sondern auch solche auf Ersatz der aus der Verletzung folgenden vermögensrechtlichen Nachteile. Der zumindest bedingte Vorsatz des Schädigers müsse sich dabei nicht nur auf die Verletzungshandlung, sondern zusätzlich auf den Verletzungserfolg, also den Eintritt und Umfang des Schadens, beziehen. Der Kläger habe jedoch nicht den Nachweis führen können, dass die Beklagte den Unfall vorsätzlich herbeigeführt oder gar den Verletzungserfolg…

Schlagworte

URTEIL UNFALLVERSICHERUNG BUNDESGERICHTSHOF FAHRLÄSSIGKEIT UNFALL SCHMERZENSGELD SCHADENSERSATZ BEURTEILUNG ZULASSUNG MENSCHEN RECHTSPRECHUNG SCHULEN VERHALTEN VERZÖGERUNG VERSICHERUNGSLEISTUNGEN WAHRNEHMUNG