Kostenerstattung; vollstationäre Unterbringung in betreuter Einrichtung; vorläufige Leistungsverpflichtung; Vorrang der Eingliederungshilfe vor Jugendhilfe bei Mehrfachbehinderung
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 6 · S. 331 bis 335
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der am 27. 10. 1983 geborene Hilfeempfähger wurde ab Februar 1992 im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einer Wohngruppe der Kinder-, Jugendund Familiendienste des Diakonischen Werkes untergebracht. Am 2. 5. 2001 zog der Hilfeempfänger in eine Einrichtung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Er beantragte durch das zu seinem Vormund bestellte Jugendamt der Stadt M. zunächst bei dem Beldagten, die Unterbringungskosten im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe zu übernehmen. Dies lehnte der Beklagte ab, weil der Schwerpunkt der Betreuung ungeachtet der geistigen Behinderung des Hilf…