CareLit Fachartikel

Kostenerstattung; vollstationäre Unterbringung in betreuter Einrichtung; vorläufige Leistungsverpflichtung; Vorrang der Eingliederungshilfe vor Jugendhilfe bei Mehrfachbehinderung

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 6 · S. 331 bis 335

Dokument
135226
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
331 bis 335
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der am 27. 10. 1983 geborene Hilfeempfähger wurde ab Februar 1992 im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einer Wohngruppe der Kinder-, Jugendund Familiendienste des Diakonischen Werkes untergebracht. Am 2. 5. 2001 zog der Hilfeempfänger in eine Einrichtung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Er beantragte durch das zu seinem Vormund bestellte Jugendamt der Stadt M. zunächst bei dem Beldagten, die Unterbringungskosten im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe zu übernehmen. Dies lehnte der Beklagte ab, weil der Schwerpunkt der Betreuung ungeachtet der geistigen Behinderung des Hilf…

Schlagworte

BEHINDERUNG HILFE UNTERBRINGUNG LEISTUNG LEISTUNGSTRÄGER URTEIL ZEIT MENSCHEN RECHTSPRECHUNG LEBEN PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG EMOTIONEN GESUNDHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT PERSONEN INTELLIGENZTESTS