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Auslegung und Umdeutung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als Klage; Streitgegenstand im Zugunstenverfahren *SGBX§44 SCG §§ 86b Abs. 2 Satz 2, 99 Abs. 1 und 2

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 6 · S. 338 bis 340

Dokument
135228
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
338 bis 340
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die 1961 geborene Antragstellerin steht im laufenden Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Sie studierte nach Abschluss ihrer Schulausbildung Germanistik und Geschichte (1980 bis 1985). Anschließend arbeitete sie bis 1987 als Chefsekretärin und 1987/1988 als Assistentin der Geschäftsführung bei einer Warenund Handelsgesellschaft. Es folgten eine »Kinderund Familienpause« sowie von 1998 bis 2001 der Besuch der Schule für Homöopathie und Heilpraktik E. Zudem half die Antragsteller in von 1990 bis 2001 bei der Vorbereitung/Aufbereitung von Daten in dem Wirtschafts-beratungsunte…

Schlagworte

ERLASS AUFNAHME TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG BEHÖRDE ENTSCHEIDUNG ES GESCHICHTE HOMÖOPATHIE FAMILIE EIGENTUM SCHREIBEN LEISTUNG ZEIT KINDERBETREUUNG ARBEIT