Auslegung und Umdeutung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als Klage; Streitgegenstand im Zugunstenverfahren *SGBX§44 SCG §§ 86b Abs. 2 Satz 2, 99 Abs. 1 und 2
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 6 · S. 338 bis 340
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1961 geborene Antragstellerin steht im laufenden Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Sie studierte nach Abschluss ihrer Schulausbildung Germanistik und Geschichte (1980 bis 1985). Anschließend arbeitete sie bis 1987 als Chefsekretärin und 1987/1988 als Assistentin der Geschäftsführung bei einer Warenund Handelsgesellschaft. Es folgten eine »Kinderund Familienpause« sowie von 1998 bis 2001 der Besuch der Schule für Homöopathie und Heilpraktik E. Zudem half die Antragsteller in von 1990 bis 2001 bei der Vorbereitung/Aufbereitung von Daten in dem Wirtschafts-beratungsunte…