Vom Pflegeheim zum Mietshaus
Dürrmann, P.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 7 · S. 16 bis 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereits mit Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) 1995 ist der Vorrang der ambulanten gegenüber der stationären Versorgung manifestiert worden. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) 2008 wurden die Bedeutung der ambulanten und teilstationären Betreuung neben der Beratung sowie präventive und rehabilitative Maßnahmen weiter gestärkt. Heute ist dies die Basis, um neben und anstelle von Pflegeheimen ein quartiersbezogenes System der Altenhilfe aufzubauen, das außer barrierefreiem Mietraum ambulante und teilstationäre Wohn-, Unterstützungsund Pflegeangebote in den Mittelpunkt stellt.