CareLit Fachartikel
Änderungen arzneimittelrechtlicher Vorschriften vorgesehen
Bundes-Hospiz-Anzeiger, Ludwigsburg · 2012 · Heft 5 · S. 1
Dokument
135263
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der geplanten Novelle sind eine Reihe von unterschiedlichen arzneimittelrechtlichen und anderen Vorschriften geplant. Für die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen ist vor allem die Änderung des § 13 BtMG von großer Bedeutung, nach der es zukünftig die Möglichkeit geben soll, dass Ärztinnen und Ärzte in speziellen Notfallsituationen schwerst-kranken und sterbenden Menschen Betäubungsmittel in der ambulanten Versorgung überlassen dürfen.
Schlagworte
MOBILIAR
VORSCHRIFTEN
RECHT
BETREUUNG
BUNDESREGIERUNG
FORSCHUNG
MENSCHEN
DEUTSCHLAND
ZIELE
APOTHEKEN
PATIENTEN
Bundes-Hospiz-Anzeiger
Ludwigsburg