CareLit Fachartikel

Änderungen arzneimittelrechtlicher Vorschriften vorgesehen

Bundes-Hospiz-Anzeiger, Ludwigsburg · 2012 · Heft 5 · S. 1

Dokument
135263
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundes-Hospiz-Anzeiger, Ludwigsburg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 10
Seiten
1
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
2365-8770
DOI

Zusammenfassung

In der geplanten Novelle sind eine Reihe von unterschiedlichen arzneimittelrechtlichen und anderen Vorschriften geplant. Für die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen ist vor allem die Änderung des § 13 BtMG von großer Bedeutung, nach der es zukünftig die Möglichkeit geben soll, dass Ärztinnen und Ärzte in speziellen Notfallsituationen schwerst-kranken und sterbenden Menschen Betäubungsmittel in der ambulanten Versorgung überlassen dürfen.

Schlagworte

MOBILIAR VORSCHRIFTEN RECHT BETREUUNG BUNDESREGIERUNG FORSCHUNG MENSCHEN DEUTSCHLAND ZIELE APOTHEKEN PATIENTEN Bundes-Hospiz-Anzeiger Ludwigsburg