CareLit Fachartikel
Kostenerstattung für ein Antidiarrhoikum bei dauerhafter Stuhlinkontinenz LSG Berlin-Brandenburg vom 15.2.2012 (L 9 KR 292/10)
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 7 · S. 176 bis 177
Dokument
135415
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Loperamid sind verschreibungspfiiehtig und generell nicht verordnungsfahig. Als lvlotilitätshem-mer für schwere und länger andauernde Diarrhöen sind diese von dem Verordnungs-ausschluss ausgenommen, wenn eine kausale oder spezifische Therapie nicht ausreichend ist und der Verlauf einer längerfristigen Anwendung besonders dokumentiert wird.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
KOSTEN
KRANKENKASSE
KRANKENVERSICHERUNG
THERAPIE
ENTSCHEIDUNG
Berlin
Rechtsdepesche
Köln