CareLit Fachartikel
Verhältnis von Praxisanleiter und Auszubildenden in der Altenpflege VG Berlin vom 6.4.2011 (3 K 3/10)
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 7 · S. 178 bis 179
Dokument
135416
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein konkretes Verhältnis der Anzahl von Praxisanleitern und Auszubildenden ist für die praktische Ausbildung in der Altenpflege gesetzlich nicht vorgegeben. Als Faustregel kann eine Zahl von maximal drei Schülern pro Praxisanleiter in jeweils unterschiedlichen Ausbildungsjahren gelten.
Schlagworte
AUSBILDUNG
PRAXISANLEITER
SCHÜLER
PRAXISANLEITUNG
ALTENPFLEGE
ALTENPFLEGEAUSBILDUNG
BERLIN
GESUNDHEIT
ZEIT
BERUFE
KRANKENPFLEGE
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FRAUEN
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